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Arbeiterkammer-Wahl 2014

Wir wählen das ArbeitnehmerInnenparlament

Am 26. Februar 1920 wurde das vom sozialdemokratischen Sozialstaatssekretär Ferdinand Hanusch vorgelegte Arbeiterkammergesetz zur Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte in jedem Bundesland Österreichs beschlossen. Hanusch gilt damit als Gründer der Arbeiterkammer – er war auch darüber hinaus prägender Mitgestalter der österreichischen Sozialpolitik in der Ersten Republik. Das Arbeiterkammergesetz ist neben vielen anderen politischen Errungenschaften dieser Zeit (Betriebsrätegesetz, Urlaubsgesetz, Achtstundentag etc.) ein wesentlicher Erfolg des Einsatzes der ArbeiterInnenbewegung!

IMG_7997 Als gesetzliche Interessenvertretung setzt sich die Arbeiterkammer für Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt ein. Sie vertritt in Kooperation mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund die Interessen von über drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Konsumentinnen in Österreich.

Wie diese Interessenvertretung angelegt ist und konkret aussieht, bestimmen in hohem Maß die ArbeitnehmerInnen selbst, indem sie ihre VertreterInnen wählen. Alle fünf Jahre finden in ganz Österreich Wahlen zu den Vollversammlungen (ArbeitnehmerInnenparlamente) der Arbeiterkammern statt und auch 2014 ist es wieder so weit.

Die AK-Wahl in Wien: Gerechtigkeit wählen, Rudi Kaske wählen!

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